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20200211155225

11. Februar 2020

Aus gegebenen Anlass weißen wir erneut darauf hin, dass die Rest- und Biomülltonnen zeitgerecht (am Vorabend der Entleerung) an der Grundstücksgrenze bereitzustellen sind. Die Fahrer der von uns beauftragten Firma sind von ihrem Arbeitsgeber aus angewiesen keine privaten Grundstücke zu betreten.