Amtstafel
Offizielle Kundmachungen, Verordnungen und Dokumente der Gemeinde.
Kundmachung
Kundmachung der Marktgemeinde Stainach-Pürgg | Auflage des Jagdpacht Euros 2026/2027
Die Kundmachung kann im beigefügte PDF Dokument abgerufen werden.
Straßenpolizeiliche Verordnung - Schwarz
Die Verordnung kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.
Straßenpolizeiliche Verordnung - Bobbycarrennen
Die Verordnung kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.
Kundmachungen Jagdpacht
Die Kundmachungen können in den beigefügten PDF Dokumenten abgerufen werden.
Kundmachungen Jagdpachtvergaben
Die Kundmachungen können in den beigefügten PDF Dokumenten abgerufen werden
Kundmachung - Auflage Geschworenen- und Schöffenliste
Die Kundmachung kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für Volksbegehren
Die Verlautbarung kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.
Waldbrandverordnung 2026
Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Liezen kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.
Kundmachung Straßenpolizeiliche Verordnung - Gemeindegebiet
Die Verordnung kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.
Kundmachung Straßenpolizeiliche Verordnung Ortsteil Bleiberg
Die Verordnung kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.
Gemeinderats-Sitzungsplan 2026
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal hat in seiner Sitzung am 15.12.2025 gemäß §51 Abs. 2 Stmk. Gemeindeordnung 1967, idF LGBl 29/2010, einstimmig nachfolgenden Sitzungsplan für das Jahr 2026 beschlossen:
Montag, 23. März 2026 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 27. April 2026 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 15. Juni 2026 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 14. September 2026 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 09. November 2026 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 14. Dezember 2026 mit Beginn um 18:00 Uhr
Die Sitzungen finden jeweils im Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes Irdning, 1. Stock, statt.
Dieser Sitzungsplan ist durch den Beschluss des Gemeinderates verbindlich und wird für die Dauer seiner zeitlichen Geltung öffentlich kundgemacht. Aus Anlass des § 51 Abs 4 erster Satz Stmk. Gemeindeordnung oder im Fall besonderer Dringlichkeit ist eine Abweichung vom Sitzungsplan oder der Einschub von notwendigen Sitzungen zulässig.
Straßenpolizeiliche Verordnung - Stummer Ortsteile Altirdning, Bleiberg, Falkenburg, Irdning & Winklern
Die Straßenpolizeiliche Verordnung kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.