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12. August 2026

Die Gemeinde weist darauf hin, dass das Ablagern von Müll jeglicher Art im Gemeindegebiet verboten ist. Illegale Müllentsorgungen beeinträchtigen das Ortsbild, schaden der Umwelt und verursachen zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit.


Dies gilt ausdrücklich auch für die Entsorgung von Grün- und Rasenschnitt. Gartenabfälle dürfen nicht in Wäldern, auf Wiesen, Böschungen oder anderen öffentlichen Flächen abgelagert werden. Die ordnungsgemäße Entsorgung hat ausschließlich am Kompostplatz Irdning zu erfolgen.

Wir ersuchen alle Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Verhalten zu einem sauberen und lebenswerten Gemeindegebiet beizutragen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!