- Faschingsnarren wir ...
Auf unserer Amtstafel finden Sie alle amtlichen Veröffentlichungen unserer Gemeinde von Kundmachungen und Bescheiden.
Die Einladung und Tagesordnung zu der am Montag, 29.04.2024 um 19:00 Uhr stattfindenden Gemeinderatssitzung kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden. DOKUMENTE: Die Kundmachungen und Ladungen zu den am Donnerstag, 25.04.2024 stattfindenden Bauverhandlungen können in den beigefügten Dokumenten abgerufen werden. DOKUMENTE: Die Verordnung kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden. DOKUMENTE: Die Verordnung kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden. DOKUMENTE: Im beigefügten PDF Dokument kann der amtstierärztliche Dienst für das 2. Quartal 2024 abgerufen werden. DOKUMENTE: Die Kundmachung kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden. DOKUMENTE: Die Kundmachung kann im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden. DOKUMENTE: Der Gemeinderat der Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 gemäß §51 Abs. 2 Stmk. Gemeindeordnung 1967, idF LGBl 29/2010, einstimmig nachfolgenden Sitzungsplan für das Jahr 2024 beschlossen: DOKUMENTE:Einladung und Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung
19.04.2024
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung - April
09.04.2024
Straßenpolizeiliche Verordnung - FF Altirdning
08.04.2024
Straßenpolizeiliche Verordnung - Klostergasse/Lindenallee
08.04.2024
Amtstierärztlicher Dienst 2. Quartal 2024
01.04.2024
Kundmachung - Freihändige Vergabe der Katastralgemeindejagden
19.03.2024
Kundmachung über die Ausschreibung der Europawahl
11.03.2024
Gemeinderat-Sitzungsplan 2024
12.12.2023
Montag, 18. März 2024 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 29. April 2024 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 17. Juni 2024 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 09. September 2024 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 04. November 2024 mit Beginn um 19:00 Uhr
Montag, 09. Dezember 2024 mit Beginn um 18:00 Uhr
Die Sitzungen finden jeweils im Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes Irdning, 1. Stock, statt. Dieser Sitzungsplan ist durch den Beschluss des Gemeinderates verbindlich und wird für die Dauer seiner zeitlichen Geltung öffentlich kundgemacht. Aus Anlass des § 51 Abs 4 erster Satz Stmk. Gemeindeordnung oder im Fall besonderer Dringlichkeit ist eine Abweichung vom Sitzungsplan oder der Einschub von notwendigen Sitzungen zulässig.