- Die Auszahlung des W...
Die Auszahlung des Wohn- und Heizkostenzuschusses 2023 [EUR 400,00 pro Haushalt] erfolgt in zwei Tranchen.
In der ersten Tranche erhielten die Bezieher:innen des Heizkostenzuschusses 2022/2023, sowie Personen, die in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat ) Sozial- oder Wohnunterstützung bezogen haben, antragslos die Auszahlung.
In der zweiten Tranche sind nun alle Haushalte mit einem jährlichen Nettohaushaltseinkommen von max. € 30.734,00 anspruchsberechtigt. Dieser Personenkreis kann seit 7. August 2023 einen Online-Antrag stellen.
Das Online-Formular ist über den Sozialserver des Landes Steiermark (Link beigefügt ) und auch auf der Gemeindehomepage www.irdning-donnersbachtal.at abrufbar.
Für Personen ohne Online-Zugang steht für die Beantragung die Bürgerservicestelle der Gemeinde zur Verfügung, um im Bedarfsfall bei der Abwicklung des Antrages zu unterstützen.
Eine Antragsstellung ist bis 31. Oktober 2023 möglich. [LINK]
In der ersten Tranche erhielten die Bezieher:innen des Heizkostenzuschusses 2022/2023, sowie Personen, die in den Monaten Jänner bis Mai 2023 (zumindest einen Monat ) Sozial- oder Wohnunterstützung bezogen haben, antragslos die Auszahlung.
In der zweiten Tranche sind nun alle Haushalte mit einem jährlichen Nettohaushaltseinkommen von max. € 30.734,00 anspruchsberechtigt. Dieser Personenkreis kann seit 7. August 2023 einen Online-Antrag stellen.
Das Online-Formular ist über den Sozialserver des Landes Steiermark (Link beigefügt ) und auch auf der Gemeindehomepage www.irdning-donnersbachtal.at abrufbar.
Für Personen ohne Online-Zugang steht für die Beantragung die Bürgerservicestelle der Gemeinde zur Verfügung, um im Bedarfsfall bei der Abwicklung des Antrages zu unterstützen.
Eine Antragsstellung ist bis 31. Oktober 2023 möglich. [LINK]