Die Steiermärkische Landesregierung hat wieder den Heizkostenzuschuss für den Winter 2025/2026 beschlossen. Personen, die Wohnunterstützung beziehen, können keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss beim Land Steiermark stellen. Als Richtwerte für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Einkommensgrenzen:
für alleinstehende Personen: € 1.661,-
für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.492,-
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 498,-
Die Förderaktion hat im Oktober 2025 begonnen und kann bis 27. Februar 2026 beantragt werden.
Bei einer Beantragung am Gemeindeamt ersuchen wir Sie, sämtliche Einkommensnachweise von allen im Haushalt lebenden Personen (z.B. Monatslohnzettel, nicht älter als sechs Monate bzw. Pensionsnachweis des laufenden Jahres) mit zu bringen. Ebenso ist ein Nachweis über die Heizkosten vorzulegen.
Der Heizkostenzuschuss vom Land Steiermark kann nur noch persönlich am Gemeindeamt und nicht mehr online beantragt werden. Die Richtlinien zum Heizkostenzuschuss 2025/2026 können im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.
RL HKZ 2025_26.pdf LINK