INFORMATION UNWETTERSCHÄDEN - PRIVATSCHADENAUSWEIS

Unwetterschäden können direkt beim Gemeindeamt bzw. auch über das Online-Formular Privatschadensausweis auf der Seite www.agrar.steiermark.at beantragt werden.
Der Privatschadensausweis wird dann an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übermittelt. Diese wiederum leitet die Anträge abhängig von der Schadensursache an die zuständigen Sachverständigen bei der Baubezirksleitung, Bezirksforstinspektion, Abteilung 7 oder Abteilung 14 bzw. an allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige weiter, die eine Schadensschätzung durchführen.

• Gebäudeschäden sind binnen 2 Monaten ab Schadeneintrittsdatum zu melden.

• Ernte-, Flur- oder Viehschäden, Schäden durch Erdrutsch sowie Schäden an privaten Straßen, Wegen oder Brücken sind binnen 6 Monaten ab Schadeneintrittsdatum zu melden.

• Waldschäden bzw. Waldbodenverluste oder Schäden an privaten Forststraßen und -brücken sind binnen 6 Monaten ab Schadeneintrittsdatum vor der Sanierung zu melden [LINK]
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