- Die Steiermärkische...
Die Steiermärkische Landesregierung und auch die Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal haben wieder den Heizkostenzuschuss für den Winter 2023/2024 beschlossen. Personen, die Wohnunterstützung beziehen, können keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss beim Land Steiermark stellen, sondern nur bei der Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal.
Als Richtwerte für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Einkommensgrenzen:
für alleinstehende Personen: € 1.392,-
für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.088,-
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 418,-
Die Förderaktion hat im Oktober 2023 begonnen und kann bis 29. Februar 2024 beim Gemeindeamt beantragt werden. Hierfür ersuchen wir Sie, sämtliche Einkommensnachweise von allen im Haushalt lebenden Personen (z.B. Monatslohnzettel, nicht älter als sechs Monate bzw. Pensionsnachweis des laufenden Jahres ) mit auf das Gemeindeamt zu bringen.
Das Antragsformular sowie die Richtlinien zum Heizkostenzuschuss 2023/2024 können im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.
Formular und Richtlinien
Als Richtwerte für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Einkommensgrenzen:
für alleinstehende Personen: € 1.392,-
für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.088,-
Erhöhungsbeitrag pro Familienbeihilfe beziehendem Kind: € 418,-
Die Förderaktion hat im Oktober 2023 begonnen und kann bis 29. Februar 2024 beim Gemeindeamt beantragt werden. Hierfür ersuchen wir Sie, sämtliche Einkommensnachweise von allen im Haushalt lebenden Personen (z.B. Monatslohnzettel, nicht älter als sechs Monate bzw. Pensionsnachweis des laufenden Jahres ) mit auf das Gemeindeamt zu bringen.
Das Antragsformular sowie die Richtlinien zum Heizkostenzuschuss 2023/2024 können im beigefügten PDF Dokument abgerufen werden.
Formular und Richtlinien